
Berlin braucht einen Wohnungsmarkt der Investitionen ermöglicht und keine Mietenbremsen!
Christoph Meyer, Fraktionsvorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, erklärt zu dem vom Senat geplanten Gesetz zur Begrenzung der Mieten im Sozialen Wohnungsbau:
„Mit dem aktuellen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Mieten im sozialen Wohnungsbau plant der Senat einen inakzeptablen Eingriff in bestehende Förderverträge zu Lasten der freien und kommunalen Wohnungswirtschaft. Des weiteren schränkt die geplante pauschale Orientierung der Sozialmieten am Mietspiegel mögliche Mieterhöhungsspielräume für die Vermieter grundsätzlich ein, ohne den Vermietern bei der vorzeitigen Rückzahlung Ihrer Darlehen in glaubwürdiger Weise entgegenzukommen.
Der aktuelle Gesetzentwurf der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung steht auch in klarem Widerspruch zu den wohnungspolitischen Ankündigungen des Finanzsenators Nussbaum. Nussbaums aktuelle Forderung, dass das Land Berlin „Weg vom subventionierten Wohnen" muss, ist richtig.
Stattdessen arbeiten in dieser Legislatur die Regierungskoalition unter Enthaltung bzw. Zustimmung von CDU und Grünen an einer populistischen, stadtweiten „Sozial-Niedrigpreis-Wohnungsgarantie" für „alle in allen Lagen" auf Kosten der privaten und öffentlichen Wohnungswirtschaft. Bisher hat die zuständige Senatorin Junge-Reyer öffentlich auch immer die Meinung der FDP-Fraktion vertreten:
„Keiner kann und niemand muss Wohnungssuchenden garantieren, eine sanierte Stuckaltbauwohnung in bester Wilmersdorfer oder Prenzlauer-Berg-Lage für unter fünf Euro Kaltmiete pro Quadratmeter zu finden."
Laufende Investitionen in die nachhaltige Sanierung und Modernisierung des Berliner Wohnungsbestandes sind dringend notwendig, müssen sich wirtschaftlich aber auch rechnen. Die notwendige Refinanzierung geht aber nur über höhere Mieteinnahmen nach der Sanierung, alles andere ist immobilienwirtschaftlicher Blindflug, Ignorierung grundlegender volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und bei den landeseigenen Gesellschaften zusätzlich unverantwortliche Haushaltspolitik!
Der Berliner Wohnungsmarkt ist durch seine Differenziertheit und im Metropolenvergleich vergleichsweise niedrigen Mieten einzigartig und bei moderaten, immobilienwirtschaftlich notwendigen Mietsteigerungen wird es weiterhin genügend Wohnraum für alle Einkommensgruppen in allen Lagen geben. Die durchschnittliche Mietenbelastung in Berlin, bezogen auf das verfügbare Einkommen der Bewohner, ist aktuell ebenfalls geringer als in München, Köln oder Frankfurt.
Aus Sicht meiner Fraktion verbieten sich grundsätzlich jegliche wohnungspolitischen und marktverzerrenden Interventionen, wie vom Senat geplant bzw. bereits auf den Weg gebracht. Das gilt sowohl für die geplante Mietenbremse bei Sozialwohungen, die Einführung von Obergrenzen bei Neuvertragsmieten, Forderungen nach generellen gesetzlichen Mietpreisdeckelungen und die geplante Reduzierung der gesetzlichen Modernisierungsumlage, als auch für staatliche Zwangsmaßnahmen im Bereich der energetischen Sanierung, wie z.B. das geplante sogenannte „Klimaschutzgesetz".
Mit der aktuellen Diskussion um Sozialwohnungen und Miethöhen lenkt der Senat aber auch noch von einem weiteren hausgemachten Problem ab, dem permanenten Anstieg der sogenannten „Zweiten Miete" für Neben- und Betriebskosten. Hier macht der rot-rote Senat das Wohnen seit Jahren in Berlin teuer und unsozial, sowohl durch die hohen Abgaben der öffentlich administrierten Preise für Müll, Straßenreinigung und Wasser, aber auch durch die bundesweit höchsten Grundsteuerhebesätze und die auf 4,5% erhöhte Grunderwerbssteuer.
Statt unseriöser Konzepte für „bezahlbare Mieten" braucht Berlin einen liberalen und lebendigen Wohnungsmarkt um Investitionen der freien und landeseigenen Wohnungsunternehmen in die notwendigen Modernisierungen der Bestände und Neubautätigkeiten zu ermöglichen.
Die Politik muss faire Rahmenbedingungen definieren, um private Investitionen zu ermöglichen und zu aktivieren. Öffentliche Investitionsmittel müssen zielgerichtet und zweckgebunden verwendet werden, hierbei geht es nicht um ein „Mehr" sondern um ein „Wie" der Mittelverwendung.
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