Berlin kann nicht warten.
 
PM-Nummer: 185
15. Juli 2010

Verfassungsgerichtshof rügt rechtswidrige Beschränkung der Abgeordneten- Rechte durch den Senat

FDP-Fraktion begrüßt umfangreiches Einsichtsrecht in die Akten der Wasserbetriebe nach Teilprivatisierung

Dr. Sebastian Kluckert, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, erklärt zum heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin:

„Nicht zum ersten Mal hat der Verfassungsgerichtshof den Senat für seine eigennützige Auslegung der Berliner Verfassung eindeutig gerügt. Das Parlament kann nur dann seiner Kontrollaufgabe nachkommen, wenn es durch transparente Informationen die Entscheidungen des Senats und seiner Verwaltungen auch bewerten kann. Dieser Informationspflicht kommt der Senat auch bei der Beantwortung Kleiner Anfragen leider nur sehr eingeschränkt nach.

Es ist richtig, dass die Abgeordneten nunmehr umfangreich Akteneinsicht in die Unterlagen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe nehmen können. Das verfassungsmäßige Recht der Abgeordneten zur Ausübung Ihrer Kontrolltätigkeit geht damit weiter als das Recht der Bürger aus dem Informationsfreiheitsgesetz.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs macht erneut auf die permanenten Tricksereien des Regierenden Bürgermeisters und seiner rot-roten Senatsmitglieder aufmerksam. Ähnlich wie beim Kita - Volksbegehren, drängt sich auch im vorliegenden Fall der Verdacht auf, dass allen die nicht im Fahrwasser der rot-roten Regierung mitsegeln wollen, durch eine eigenwillige Anwendung der Verfassung, der politische Wind aus den Segeln genommen werden soll.

Die FDP-Fraktion begrüßt, dass der Verfassungsgerichtshof die Rechte der Abgeordneten gestärkt hat und fordert den Senat auf, die seriöse politische Auseinandersetzung zu suchen und zukünftig die verfassungsmäßigen Rechte der Abgeordneten zu respektieren."

 

Dr. Sebastian Kluckert | Neukölln

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