
Rot-rote Inkonsequenz beim Ausstieg aus der Wohnungsbauförderung wird Berlin teuer bezahlen!
Christoph Meyer, Fraktionsvorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, erklärt zum aktuellen Gesetzentwurf des Senats zur Begrenzung der Mieten im Sozialen Wohnungsbau:
„Mit dem aktuellen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Mieten im sozialen Wohnungsbau plant der Senat einen inakzeptablen Eingriff in bestehende Förderverträge zu Lasten der freien und kommunalen Wohnungswirtschaft. Des Weiteren schränkt die geplante pauschale Orientierung der Sozialmieten am Mietspiegel mögliche Mieterhöhungsspielräume für die Vermieter grundsätzlich ein, ohne den Vermietern bei der vorzeitigen Rückzahlung Ihrer Darlehen aber in glaubwürdiger Weise entgegenzukommen.
Der aktuelle Gesetzentwurf steht auch in klarem Widerspruch zu den wohnungspolitischen Ankündigungen des Finanzsenators. Nussbaums Forderung, dass das Land Berlin „Weg vom subventionierten Wohnen" muss, ist richtig und unterstützenswert.
Laufende Investitionen in die nachhaltige Sanierung und Modernisierung des Berliner Wohnungsbestandes sind dringend notwendig, müssen sich wirtschaftlich aber auch rechnen. Die notwendige Refinanzierung geht aber nur über höhere Mieteinnahmen nach der Sanierung, alles andere ist immobilienwirtschaftlicher Unsinn und unverantwortliche Haushaltspolitik bei den landeseigenen Gesellschaften!
Der Berliner Wohnungsmarkt ist durch seine Differenziertheit und im Metropolenvergleich vergleichsweise niedrigen Mieten einzigartig und bei moderaten, immobilienwirtschaftlich notwendigen Mietsteigerungen wird es weiterhin genügend Wohnraum für alle Einkommensgruppen in allen Lagen geben. Die durchschnittliche Mietenbelastung in Berlin, bezogen auf das verfügbare Einkommen der Bewohner, ist aktuell ebenfalls geringer als in München, Köln oder Frankfurt.
Aus Sicht meiner Fraktion verbieten sich jegliche wohnungspolitischen und marktverzerrenden Interventionen, wie vom Senat geplant bzw. bereits auf den Weg gebracht. Das gilt sowohl für die geplante Mietenbremse bei Sozialwohnungen, die Einführung von Obergrenzen bei Neuvertragsmieten, Forderungen nach generellen gesetzlichen Mietpreisdeckelungen und geplante Reduzierungen der gesetzlichen Modernisierungsumlage, als auch für staatliche Zwangsmaßnahmen im Bereich der energetischen Sanierung, wie z.B. das geplante sogenannte „Klimaschutzgesetz".
Mit der aktuellen Diskussion um Sozialwohnungen und Miethöhen lenkt der Senat aber auch noch von einem weiteren hausgemachten Problem ab, dem permanenten Anstieg der sogenannten „Zweiten Miete" für Neben- und Betriebskosten. Hier macht der rot-rote Senat das Wohnen seit Jahren in Berlin teuer und unsozial, sowohl durch die hohen Abgaben der öffentlich administrierten Preise für Müll, Straßenreinigung und Wasser, aber auch durch die bundesweit höchsten Grundsteuerhebesätze und die auf 4,5% erhöhte Grunderwerbssteuer.
Statt unseriöser Konzepte für „bezahlbare Mieten" braucht Berlin einen liberalen und lebendigen Wohnungsmarkt um Investitionen der freien und landeseigenen Wohnungsunternehmen in die notwendigen Modernisierungen der Bestände und Neubautätigkeiten zu ermöglichen.
Die Politik muss faire Rahmenbedingungen definieren, um private Investitionen zu ermöglichen. Öffentliche Investitionsmittel müssen zielgerichtet und zweckgebunden verwendet werden, hierbei geht es nicht um ein „Mehr" sondern um ein „Wie" der Mittelverwendung."
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