Von be Berlin zu eBerlin: E-Government in Berlin
Wir fragen den Senat: Allgemein:1. Nach welchem strategischen Gesamtkonzept und allgemeinen Prinzipien sind Einsatz und Ausdehnung von E-Government-Anwendungen in Berlin aufgebaut und inwiefern werden dabei entsprechende Ansätze der Bundesebene berücksichtigt? 2. Welche Bedeutung soll E-Government innerhalb der Berliner Verwaltung nach Vorstellungen des Senats zum Ende der laufenden Legislaturperiode haben und welche wesentlichen zusätzlichen Entwicklungen und Anwendungen sind dafür noch notwendig? 3. In welchem Umfang müssten für bestehende und neue E-Government-Anwendungen im kommenden Haushalt 2010/11 Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Ziele zu erreichen? 4. Wie weit ist der Ausbau von zielgruppenorientierten Portalen und Vertriebs- bzw. Zugangswegen, der im Masterplan E-Government angekündigt wurde, vorangeschritten und wo sieht der Senat noch wesentlichen Handlungsbedarf? 5. In welcher Form fand in den letzten 3 Jahren eine Intensivierung der regionalen und überregionalen Kooperation statt, die im Masterplan E-Government aufgezählt werden und mit welchen zusätzlichen Kooperationen ist bis Ende der Legislaturperiode zu rechnen? Standardisierung / Interoperabilität:6. Mit welchen Maßnahmen wird neben der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der einheitlichen Behördennummer D-115 von Seiten des Senats dazu beigetragen, dass landes-, bundes- und europaweit sowohl rechtliche, technische als auch organisatorische Interoperabilität der Standards gewährleistet werden kann? 7. Welche rechtlichen Anpassungen an technische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen sind für Schaffung solch einer Interoperabilität notwendig? 8. Welche Probleme ergeben sich aufgrund mangelhafter Standardisierung beim Datenaustausch und welche rechtlichen Modifizierungen sind nach Auffassung des Senats im Bundes- und Landesrecht nötig, um diese Probleme zu beheben? Inwiefern bereitet der Senat entsprechende rechtliche Änderungen über den Bundesrat vor? 9. Inwiefern können die Ergebnisse der Föderalismuskommission II bezüglich der Bund-Länder-IT-Zusammenarbeit aus Sicht des Senats in diesem Zusammenhang zu einer maßgeblichen Veränderung beitragen? Elektronische Signatur10. Inwiefern berücksichtigt der Senat bei seinen Planungen den von der Europäischen Union im April 2006 vorgeschlagenen E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative bzw. den von der EU-Kommission Ende 2007 vorgeschlagene Aktionsplan für elektronische Signaturen und Authentifizierungen? 11. Existieren in anderen Bundesländern Ansätze zur Einführung und Umsetzung der elektronischen Signatur, die auf Berlin übertragbar sind? Wenn ja, mit welchen Gebietskörperschaften besteht in diesem Kontext eine enge Zusammenarbeit? 12. Ab wann wird es nach Einschätzung des Senats notwendig sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die regelmäßig E-Government-Anwendungen nutzen wollen, eine elektronische Signatur benötigen und welche Kosten und Gebühren kommen dabei auf Bürgerinnen und Bürger zu? Welche Signaturart wird dafür notwendig sein? 13. Welche Kostenersparnisse bei der Nutzung von E-Government-Anwendungen in Berlin sind im Zusammenhang mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Deutschland-Mail (De-Mail) verbunden, die ab 2010 eingeführt wird und einen einheitlichen Standard für Kommunikationswege vorgibt? 14. Wann rechnet der Senat mit dem flächendeckenden Einsatz von elektronischer Rechnungsstellung für E-Government-Dienstleistungen und mit welchen Gebietskörperschaften bzw. Unternehmen wird von Seiten Berlins in diesem Zusammenhang intensiv zusammengearbeitet? Personal15. Wie viel Personal ist in den Senats- und Bezirksverwaltungen insgesamt mit der Entwicklung, Pflege und Wartung von eGovernment-Anwendungen beauftragt? (Bitte nach einzelnen Senats- und möglichst auch Bezirksverwaltungen aufgliedern) 16. In welchem Umfang werden für diese Mitarbeiter Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich E-Government bereitgestellt (Anzahl pro Monat) und wie werden diese von den Mitarbeitern angenommen? 17. Auf welche Weise und in welcher Intensität wird bei der Personalentwicklung auf E-Government-Anwendungen zurückgegriffen und wo sieht der Senat noch Verbesserungsbedarf? 18. Wie bewertet der Senat den Einsatz von E-Government in den Bezirksverwaltungen und auf welche Weise wird von Seiten des Senats sichergestellt, dass solche Anwendungen dort einheitlich, flächendeckend und sachgemäß eingesetzt werden? Bürgerinnen und Bürger19. Welche Beteiligungsmöglichkeiten im Sinne von User-Generated-Content bestehen für Berliner Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der bestehenden und geplanten Berliner E-Government-Anwendungen? 20. Wie kann sichergestellt werden, dass für die Daten von Bürgerinnen und Bürgern, die bei E-Government-Anwendungen eingegeben und innerhalb von E-Gorvernment-Anwendungen oder an andere E-Gorvernment-Anwendungen weitergegeben werden der Datenschutz eingehalten wird? 21. Teilt der Senat die Auffassung, dass es für die einzelnen Bürger mitunter nicht ersichtlich ist, was die Berliner Gesamtstrategie für E-Government für sie an Nutzen verspricht und welchen Zusatznutzen jeder Einzelne für sich aus solchen Anwendungen ziehen kann? 22. Was unternimmt der Senat, um mehr Bürgerinnen und Bürger für die Nutzung von E-Government zu gewinnen und welche Kommunikationswege werden dabei genutzt? 23. Teilt der Senat die Auffassung, dass die von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Verfügung gestellten Internetseiten sowohl veraltet als auch schwer zu finden sind? 24. Ist von Seiten des Senats daran gedacht, das Thema E-Government intensiver, aktueller und bürgerfreundlicher auf den Internetseiten der Senatsverwaltung bzw. im Rahmen von Infomaterialien darzustellen, wie beispielsweise in den Bundesländern Hessen und Sachsen praktiziert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, nach welchen Ansätzen soll dies erfolgen? Barrierefreiheit25. Mit welchen Maßnahmen wird seitens des Senats versucht, die digitale Spaltung zu überwinden, um gerade auch älteren oder behinderten Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung elektronischer Angebote ermöglichen zu können? Wo sind Ausgaben für solche barrierefreien, elektronischen Dienstleistungen ressortiert? 26. Welche Ansätze wenden andere Bundesländer an, um Barrierefreiheit bei E-Government-Anwendungen gewährleisten zu können und inwiefern sind solche Maßnahmen auch auf Berlin übertragbar? 27. Inwiefern wird zur Gewährleistung der Barrierefreiheit bei E-Government-Anwendungen auf die Expertise der Berliner IT-Firmen sowie der Forschungs- und Innovationsinstitutionen zurückgegriffen? Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft28. Ist von Seiten des Senats daran gedacht, einzelne E-Government-Anwendungen zukünftig in Form von Public-Private-Partnerships oder durch strategische Partnerschaften anzubieten, um mögliche Finanzierungsengpässe umgehen zu können? 29. Inwiefern kann die in Berlin existierende, einzigartige Dichte an Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen einerseits, und kleiner und mittlerer IT-Unternehmen andererseits stärker genutzt werden, um effiziente und bürgernahe E-Government-Anwendungen besser zu entwickeln und zu implementieren? 30. Wie lässt sich nach Sicht des Senats die Zusammenarbeit mit Berliner und Brandenburger IT-Firmen bezüglich neuer E-Government-Anwendungen verbessern und wie hoch ist nach Schätzung des Senats das damit verbundene wirtschaftliche Potential? 31. Inwiefern wird bei der Umsetzung der Berliner E-Governement-Strategie der Einsatz von Shared Service Centern für die zentrale Erledigung interner Aufgaben in Erwägung gezogen?





