Hauptstadtkultur
Der Bund fördert die Berliner Hauptstadtkultur mit ca. 500 Mio. Euro. Ein großer Teil dieser Fördermittel ist im Hauptstadtkulturvertrag vereinbart. Von den Bundesmitteln profitieren u. a. der Martin-Gropius-Bau, die Berliner Festspiele GmbH, die Filmfestspiele (Berlinale), das Haus der Kulturen der Welt, die Akademie der Künste, die Baumaßnahmen auf der Museumsinsel, die Stiftung Topographie des Terrors, die Stiftung Oper Berlin, die Staatskapelle und der Hauptstadtkulturfonds.
Zusätzlich gibt es aufgrund des gesamtstaatlichen Interesses bundesgesetzlich geregelte Zuwendungen für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, das Jüdische Museum sowie für das Deutsche Historische Museum und die Gedenkstätte Deutscher Widerstand. Eine klare Definition der hauptstädtischen Relevanz von Kultureinrichtungen als belastbare allgemeingültige Grundlage für Förderungen fehlt aber bisher.
Die FDP-Fraktion hat den Senat aufgefordert, einen neuen Hauptstadtkulturvertrag abzuschließen, in dem es eine klare Zuordnung der Aufgaben des Bundes und des Landes Berlin gibt. Kriterien für eine Bundeskompetenz sollten dabei die Pflege des historischen Erbes gesamtstaatlicher Vorgänger des Landes Berlin, höchste künstlerische Qualität mit internationaler Ausstrahlung und repräsentative Erfordernisse des Bundes bzw. der Gemeinschaft der Länder sein.







